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7. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt, die MK Netzdienste ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindert, wie z.B. Naturkatastrophen, Kriege, Arbeitskämpfe, Leistungsausfälle oder -unterbrechungen von Zulieferern, entbinden MK Netzdienste bis zum Wegfall der höheren Gewalt im Umfang der eingetretenen Leistungsverhinderung von der Erfüllung ihrer Vertragspflichten. Der Kunde ist in diesem Fall von seinen Vertragspflichten entsprechend befreit.