10. Obliegenheiten des Kunden

10.1 Etwaige technische Vorrichtungen mitsamt Zubehör, die in den Räumen des Kunden installiert werden, gehen nicht in das Eigentum des Kunden über.

10.2 Der Kunde verschafft den Mitarbeitern der MK Netzdienste und ihren Erfüllungsgehilfen uneingeschränkten Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der jeweilige Installationsort befindet, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

10.3 Der Kunde zeigt erkennbare Mängel und Schäden unverzüglich an (Störungsmeldung) und trifft alle Maßnahmen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen bzw. die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. Vor Abgabe der Störungsmeldung kommt MK Netzdienste nicht mit der Störungsbeseitigung in Verzug.

10.4 Der Kunde wird den Dienst sachgerecht nutzen und die Zugriffsmöglichkeiten auf den Dienst nicht missbräuchlich nutzen. Er hat rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere darf er keine Informationsangebote über den Dienst anbieten, die rechtswidrig oder jugendgefährdend sind oder gegen die guten Sitten oder behördliche Verbote verstoßen oder auf solche Angebote hinweisen. MK Netzdienste ist berechtigt, den Zugriff auf Internet-Newsgroups oder Webseiten zu verhindern, die den oben genannten Inhalt haben oder auf solche Inhalte verweisen.

10.5 Der Kunde gewährleistet, dass der Dienst nicht zum unaufgeforderten Versand von Marketing-Mails verwendet wird (sogenanntes Spamming).

10.6 Bietet der Kunde durch die Dienste eigene Inhalte im Internet an, veröffentlicht er zur Anbieterkennzeichnung seinen Namen, seine ladungsfähige Anschrift und seine Vertretungsberechtigten entsprechend § 6 TDG und 6 MDStV. Fehlen diese Angaben, ermächtigt der Kunde die MK Netzdienste diese Angaben Dritten zur Verfügung zu stellen, die ein berechtigtes Interesse an diesen Angaben glaubhaft machen können.

10.6.1 Bietet der Kunde durch die Dienste eigene Inhalte im Internet an, veröffentlicht er entsprechend § 5 TMG in Verbindung mit § 18 Abs. 1 MStV leicht erkennbar, unmitttelbar erreichbar und ständig verfügbar die folgenden Informationen: Zur Anbieterkennzeichnung seinen Namen, seine ladungsfähige Anschrift, die Rechtsform und seine Vertretungsberechtigten, das Handels-, Vereins-, Partnerschafts-, oder Genossenschaftsregister in das er eingetragen ist und die entsprechende Registernummer, Angaben zur schnellen elektronischen und unmittelbaren Kommunikation, eine E-Mail-Adresse, die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a UStG oder die Wirtschaftsidentifikationsnummer nach § 139c AO.

10.6.2 Soweit der Kunde den Dienst im Rahmen einer Tätigkeit anbietet oder erbringt, die der behördlichen Zustimmung bedarf, veröffentlicht er zusätzlich zu den Angaben in Ziffer 10.6.1 Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde.

10.6.3 Handelt es sich beim Kunden um eine Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien und Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befindet, veröffentlicht er zusätzlich zu den Angaben in Ziffer 10.6.1 die Angabe hierüber.

10.6.4 Übt der Kunde einen reglementierten Beruf nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG aus, veröffentlicht er zusätzlich zu den Angaben in Ziffer 10.6.1 Informationen zur berufsständischen Kammer der er angehört, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen worden ist, sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und einen Hinweis, wie diese zugänglich sind.

10.6.5 Handelt es sich beim Kunden um einen audiovisuellen Mediendienstanbieter, benennt er zusätzlich zu den Angaben in Ziffer 10.6.1 den Mitgliedsstaat, der Sitzland ist oder als Sitzland gilt und die zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden.

10.6.6 Bietet der Kunde journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote an, benennt er zusätzlich zu den Angaben in Ziffer 10.6.1 einen im Inland befindlichen Verantwortlichen nach § 18 Abs. 2 MStV.

10.6.7 Fehlen die nach Ziffern 10.6.1 bis 10.6.6 notwendigen Angaben, ermächtigt der Kunde die MK Netzdienste, diese Angaben Dritten zur Verfügung zu stellen, die ein berechtigtes Interesse an diesen Angaben glaubhaft machen können.

10.7 Der Kunde stellt MK Netzdienste von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die ihre Ursache in der Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten haben, soweit die Verletzung durch den Kunden im Rahmen der Nutzung der Dienste verursacht wurde.

10.8 Der Kunde hat den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen. Insbesondere hat er Zugangskennungen und Passwörter geheim zu halten und vor dem Gebrauch durch unberechtigte Dritte zu schützen. Der Kunde vertritt jede Nutzung des Dienstes, die er in zurechenbarer Weise ermöglicht.

10.9 Der Kunde hat MK Netzdienste innerhalb eines Monats durch Erbfall oder sonstige Rechtsnachfolge bewirkte Änderungen in der Person des Kunden und bei nicht rechtsfähigen Gesellschaften, Erbengemeinschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen oder Änderungen des Namens des Kunden anzuzeigen. Ferner hat der Kunde Anschriftenänderungen anzuzeigen.

10.10 Verstößt der Kunde gegen die in Ziffer 10.1 bis 10.11 genannten Pflichten, ist MK Netzdienste berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zu zahlenden monatlichen Preise verlangen. Bei Diensten mit Flatrate-Tarif wird MK Netzdienste bei der Berechnung des Schadensersatzes von dem Grundpreis des entsprechenden Volumentarifes ausgehen (soweit vorhanden). Der Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn MK Netzdienste einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist. Der Schadensersatz entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass MK Netzdienste überhaupt kein Schaden entstand.

10.12 Verstößt der Kunde gegen die in Ziffer 10.4 oder 10.5 genannten Pflichten, ist MK Netzdienste berechtigt, (anstelle einer außerordentlichen Kündigung) alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs (etwa durch Sperrung) zu treffen. Der Kunde wird über eine Sperrung unverzüglich unterrichtet. Die Sperrung wird wieder aufgehoben bei Wegfall des zur Sperrung berechtigenden Grundes.

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