11. Sonderregelungen für Kaufverträge

(z.B. über Hardware)

11.1 Nicht anwendbare Regelungen Die Regelungen in Ziffern 1.5, 3. bis 5.9, 8.1 bis 8.3, 8.7, 8.8, 8.10 und 10. finden auf Kaufverträge keine Anwendung.

11.2 Eigentumsvorbehalt 11.2.1 MK Netzdienste behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist MK Netzdienste berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt (soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz anwendbar ist) kein Rücktritt vom Vertrag. MK Netzdienste ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

11.2.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unterrichtet der Kunde die MK Netzdienste unverzüglich schriftlich. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, MK Netzdienste die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

11.2.3 MK Netzdienste verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der MK Netzdienste.

11.3 Haftung Die Haftung der MK Netzdienste für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Personenschäden oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

11.4 Verjährung 11.4.1 Bei Geschäften mit Verbrauchern: Die Verjährungsfrist für gegen MK Netzdienste gerichtete Ansprüche, die nicht auf einem MK Netzdienste zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten und nicht auf einem Mangel beruhen, beträgt ein Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt auch für gegen MK Netzdienste gerichtete mangelabhängige Ansprüche, wenn eine gebrauchte bewegliche Sache von MK Netzdienste verkauft wurde.

11.4.2 Bei Geschäften mit Unternehmern: Die Verjährungsfrist für gegen MK Netzdienste gerichtete Ansprüche, die nicht auf einem MK Netzdienste zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr. Das gilt nicht, sofern MK Netzdienste verpflichtet ist, die Kosten, die der Käufer gegenüber einem Verbraucher wegen des Verkaufs einer neuen Sache zum Zweck der Nacherfüllung zu tragen hat.

hoch