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14. Gerichtsstand – Erfüllungsort
14.1 Gerichtsstand ist Minden (Westfalen) sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. MK Netzdienste ist jedoch berechtigt auch den Sitz des Kunden als Gerichtsstand zu wählen.
14.2 Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Minden (Westfalen) Erfüllungsort.