1. Allgemeines - Geltungsbereich

für Kommunikationsdienste der MK Netzdienste GmbH & Co. KG

Stand 09/24

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt MK Netzdienste nicht an, es sei denn, MK Netzdienste stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn MK Netzdienste in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.2 Ergänzend findet gegebenenfalls das Telekommunikationsgesetz (TKG) oder andere zwingende gesetzliche Vorschriften Anwendung, auch wenn nicht ausdrücklich auf diese hingewiesen wird.

1.3 Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

1.4 Der Kunde schließt mit MK Netzdienste über jeden bestellten Dienst einen Einzelvertrag ab. Insbesondere schließen die Vertragsparteien bei MK-VPNConnect-Produkten Einzelverträge über die einzelnen VPN-Anschlüsse ab. Die Einzelverträge sind in ihrer Laufzeit und ihrem Bestand voneinander unabhängig.

1.5 MK Netzdienste teilt dem Kunden Änderungen der mit dem Kunden vereinbarten Allgemeinen Vertragsbedingungen, Leistungen oder Preise schriftlich mit. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, es sei denn, die Änderungen sind 1. ausschließlich zum Vorteil des Endnutzers, 2. rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Endnutzer oder 3. unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben. Die Mitteilung umfasst den Hinweis auf das bestehende Kündigungsrecht und erfolgt mindestens einen, höchstens zwei Monate vor Wirksamkeit der Vertragsänderung. Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Mitteilung erklärt werden. Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam werden soll.

Die Mitteilung umfasst den Hinweis auf das bestehende Kündigungsrecht und erfolgt mindestens einen, höchstens zwei Monate vor Wirksamkeit der Vertragsänderung. Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Mitteilung erklärt werden. Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam werden soll.

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